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Städtische KiTa & Familienzentrum 

Villa Kunterbunt
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Inklusion in der Villa Kunterbunt

 

In der Villa Kunterbunt ist Inklusion ein selbstverständlicher Bestandteil unseres pädagogischen Alltags. Alle Kinder gehören von Anfang an dazu – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Entwicklungsständen, Bedürfnissen oder möglichen Beeinträchtigungen. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Teilhabe und eine positive Entwicklung innerhalb unserer Gemeinschaft.

Inklusion verstehen wir nicht als zusätzliches Angebot, sondern als grundlegendes pädagogisches Prinzip, das unsere Haltung, unser Handeln und die Gestaltung des Alltags bestimmt. Ziel ist es, eine Umgebung zu schaffen, in der alle Kinder aktiv teilnehmen, lernen, spielen und ihre persönlichen Stärken entfalten können.

 

Vielfalt leben – Teilhabe ermöglichen

Kinder bringen unterschiedliche Erfahrungen, Interessen und Voraussetzungen mit. Diese Vielfalt betrachten wir als Bereicherung und als festen Bestandteil unseres Miteinanders. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und schafft Rahmenbedingungen, die Entwicklung in unterschiedlichen Tempi und auf verschiedenen Wegen ermöglichen.

 

Barrieren abbauen – Bedürfnisse ernst nehmen

Ein inklusives Umfeld bedeutet für uns, Barrieren frühzeitig zu erkennen und abzubauen. Diese können baulicher, organisatorischer oder kommunikativer Art sein. Deshalb gestalten wir unsere Räume, Abläufe und Angebote möglichst barrierearm, flexibel und kindgerecht.

Zu unseren Maßnahmen gehören unter anderem:

  • differenzierte Materialien und Angebote

  • unterstützende und alternative Kommunikationsformen

  • klare Strukturen und Orientierungshilfen

  • Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten

  • eine feinfühlige, professionelle Begleitung durch unsere Fachkräfte

 

Zusammenarbeit mit dem LVR und Leistungen der Eingliederungshilfe

Unsere inklusive Arbeit orientiert sich an den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung am gesellschaftlichen Leben stärkt. Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.

In enger Zusammenarbeit mit dem LVR ermöglichen wir Kindern mit einem entsprechenden Unterstützungsbedarf die Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe. Die rechtliche und fachliche Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet unsere Leistungsvereinbarung mit dem LVR, in der Inhalte, Ziele und Rahmenbedingungen der inklusiven Arbeit verbindlich geregelt sind.

Darüber hinaus haben wir unser eigenes „ABC der Inklusionspädagogik“ entwickelt. Es dient unserem Team als praxisnahes Handbuch, um eine gemeinsame Haltung und ein einheitliches Verständnis von Inklusion sicherzustellen. Gleichzeitig steht es Eltern und Interessierten als Informationsquelle zur Verfügung, sodass Sie unsere pädagogische Arbeit und die Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind nachvollziehen und besser verstehen können.

Die bewilligten Unterstützungsleistungen werden in unserer Einrichtung alltagsintegriert, bedarfsgerecht und ressourcenorientiert umgesetzt. Dabei arbeiten wir eng mit den Familien, dem LVR sowie weiteren beteiligten Fachkräften zusammen. Ziel ist es, jedem Kind eine aktive, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Alltag der Villa Kunterbunt zu ermöglichen.

 

ABC Inklusionspädagogik

 

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem §131 SGB IX (Landesrahmenvertrag)

 

 

Gemeinsam wachsen

Ein wesentlicher Bestandteil unserer inklusiven Arbeit ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit. Pädagogische, heilpädagogische und therapeutische Fachkräfte bringen ihre jeweiligen Kompetenzen ein. Ergänzt wird diese Zusammenarbeit durch die aktive Beteiligung der Kinder selbst: Ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse werden ernst genommen und in Entscheidungen einbezogen. So stärken wir Selbstvertrauen, soziale Kompetenzen und das Gefühl, ein wertvoller Teil der Gemeinschaft zu sein.